Ab Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Viele Webseitenbetreiber und Kunden fragen uns: Wie setze ich die Vorgaben der neuen DSGVO ohne großes Budget pünktlich und vollständig bis zum April 2018 um? Drohen wirklich neue Abmahnwelle und bis zu 20 Mio. Euro Bußgelder?
Die zahlreichen Änderungen, die die DSGVO mit sich bringt, treffen fast jeden Unternehmer, der im Internet präsent ist. Kleine Webseiten ebenso wie große Online Shops. In fast allen Bereichen des Datenschutzrechts gibt es Neuregelungen. Einige sind einfach umzusetzen, andere sind hingegen sehr komplex.
Unser DSGVO-Special – das wir Ihnen als eRecht24 Agenturpartner in Zusammenarbeit mit eRecht24 Premium zur Verfügung stellen – hilft Ihnen dabei, einen Überblick über die Anforderungen der DSGVO zu erhalten und zeigt Ihnen, wie sich diese für Ihre Webseite umsetzen lassen.
Unternehmer haben zur Datenschutzgrundverordnung zahllose Fragen. Die Top 10 der häufigsten Fragen zur DSGVO sind:
1. Datenschutzerklärung
Benötigt jede Webseite eine neue Datenschutzerklärung? Wie kann ich eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung ohne großen Aufwand erstellen?
2. Verfahrensverzeichnis
Wer benötigt ein Verfahrensverzeichnis? Welche Inhalte (z. B: Prozesse auf meiner Webseite) gehören hinein?
3. Cookies und Tracking
Was ändert sich im Hinblick auf Cookies? Kann ich Tracking Tools wie Google-Analytics weiterhin nutzen?
4. Newsletter und Einwilligungen
Kann ich Newsletter weiterhin an Altkunden versenden? Wann sind alte Einwilligungen weiter wirksam? Was ist mit neuen Newsletter-Aktionen oder Preisausschreiben?
5. Datenschutzbeauftragter
Wer benötigt in Zukunft einen Datenschutzbeauftragten? Kann die Position intern besetzt werden? Welche Qualifikationen muss der Datenschutzbeauftragte haben?